Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Fotografin Evgenia Kibke und
ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht
umgehend widersprochen wird. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Bildmaterial
und insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle
zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit der Fotografin an. Mit der schriftlichen Annahme des
Angebotes, besonders auch formlos bspw. via E-Mail, gilt der Auftrag als erteilt und gelten die AGB
als Bestandteil des Angebots als akzeptiert.

I. Allgemeines
1.Nachfolgend werden alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen "Bilder" im Sinne dieser AGB
genannt (digitale Bilddaten, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Videos usw.).
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der jeweilige
Geschäftssitz der Fotografin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei Lieferungen
ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

II. Urheberrecht
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes
zu. Bei der Verwertung oder Veröffentlichung der Bilder ist der Auftragnehmer verpflichtet die
Fotografin als Urheber des Bildes zu nennen. Die Kennzeichnung hat im Impressum oder als
Bildunterschrift zu erfolgen (zum Beispiel so: Foto: @evgeniakibke oder www.evgenia-kibke.de).
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
2. Die von der Fotografin hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Gewerbliche Weiterverwendung bedarf einer gesonderten
Vereinbarung.
3. Die Nutzungsrechte gehen über erst nachdem die Fotografin vollständig das Honorars erhalten
hat. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragraphen 60 UrhG hat kein Recht, das Bild vorher zu
vervielfältigen und zu verbreiten.
4. Die Daten verbleiben bei der Fotografin nur 1. Monat lang nach der Fertigstellung des Auftrages
gespeichert. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust durch sterben
von Festplatten oder nicht mehr lesbare andere Speichermedien.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte
Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten,
Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inklusive Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in
Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bei Zahlungsverzug kann die Fotografin
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Bilder Eigentum der Fotografin.

4. Das volle Honorar ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig, bei Hochzeitsfotografie wird eine
30%ige Vorauszahlung vereinbart. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt,
Abschlagszahlungen zu verlangen.
5. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung
der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-
technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer
Aufnahmeproduktion Änderungen, so ist dies vor Beginn der Bearbeitung mitzuteilen. Möglich sind
Korrekturen der Figur, des Hintergrundes, Bereinigung der Hautunreinheiten, Farbverbesserungen
des gesamten Bildes. Nicht möglich sind Austausch des Hintergrundes, Änderung der Haarfarbe und
der Konfektionsgröße, Entfernung der Bügelfalten und ähnliche Details.
6. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Material- und Laborkosten, Requisiten,
Modellhonorare, Reisekosten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Auf die vom Fotografen
in Rechnung gestellten Honorare und sonstigen Entgelte ist die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer zu
entrichten.
7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Fotografen bestrittener bzw. nicht
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt,
seine ihm gegen den Fotografen zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu
übertragen.
8. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar der Fotografin, sofern
ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden-
oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografin kein Schaden
entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch
Schadenersatzansprüche geltend machen.

IV. Haftung
1. Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2. Die Verhinderung des Fotografen durch Krankheit oder höhere Gewalt verursacht keine
Schadensersatzansprüche auf Seiten des Auftraggebers.
3. Schadensersatzansprüche gegen die Fotografin sind der Höhe nach auf die Höhe des vereinbarten
Honorars begrenzt. Beiden Vertragsparteien bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, ein
höherer bzw. ein geringerer oder gar kein Schaden sei entstanden.
4. Der Fotograf übernimmt keinerlei Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen
und Objekte, es sei denn, es wird entsprechendes unterzeichnetes Release beigefügt. Sofern die
aufzunehmenden Bauwerke, Objekte, Inneneinrichtungen etc. urheberrechtlich geschützt sind, ist
der Auftraggeber verpflichtet, die für die Nutzung der Bilder erforderlichen Einwilligung der Urheber
einzuholen. Die Einwilligung erstreckt sich auch auf die Nutzung der Bilder durch den Fotografen
und/oder Dritte, denen der Fotograf Nutzungsrechte einräumt oder auf die er solche Rechte
überträgt.
5. Die Reklamationsfrist für die von der Fotografin erstellten Aufnahmen endet nach 7 Tagen.

V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografin übergebenen Vorlagen das
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb eines Monats nach dem Fotoshooting Bilder für die
Bearbeitung auszusuchen, sonst kann die vereinbarte Fertigstellungszeit nicht garantiert werden und
es können keine Ansprüche wegen Verzug gegenüber der Fotografin gestellt werden.
3. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung
der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-
technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer
Aufnahmeproduktion Änderungen, so ist dies vor Beginn der Bearbeitung mitzuteilen. Möglich sind
Korrekturen der Figur, des Hintergrundes, Bereinigung der Hautunreinheiten, Farbverbesserungen
des gesamten Bildes. Nicht möglich sind Austausch des Hintergrundes, Änderung der Haarfarbe und
der Konfektionsgröße, Entfernung der Bügelfalten und ähnliche Details.
4. Die Bearbeitung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

VI. Ausfallhonorar
1. Wird ein Auftrag vom Kunden storniert, fallen folgende Ausfallhonorare an:
100 % des vereinbarten Honorars bei Stornierung innerhalb 24 Stunden vor Beginn der Arbeiten.
Ersparte Aufwendungen des Fotografen werden in Abzug gebracht.
50 % des vereinbarten Honorars bei Stornierung innerhalb 14 Stunden vor Beginn der Arbeiten
30 % des vereinbarten Honorars bei Stornierung bis zu 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten
2. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin
bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
3. Geleistete Anzahlungen für Aufträge, die durch Verschulden des Auftraggebers nicht zustande
gekommen sind, verfallen, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten ein neuer Shootingtermin
zustande kommt.
4. Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht, so ist das volle Honorar zu zahlen. Der
Auftraggeber ist Beweispflichtig, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.

VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert
werden. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene
Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Bildern des Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder
digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage
oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses zu kennzeichnen. Die Urheber
der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des
Paragraphen 8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren,
dass der Name der Fotografin mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei
jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von
Projektionen erhalten bleibt und die Fotografin als Urheber der Bilder eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografin mit der elektronischen
Bearbeitung fremder Bilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle der
Fotografin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

IX. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Bildern der Fotografin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in
elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind,
ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografin und dem Auftraggeber
gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Bilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und
Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder
Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem
Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber
herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen
diese nur mit vorheriger Einwilligung der Fotografin verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen
beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

X. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame
Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.